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Gefahrenbäume – ein Fall für sich

Gefahrenbaumfällungen

Wann ist ein Baum ein Gefahrenbaum?

In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass alte gestandene Bäume trotz baumpflegerischer Massnahmen zu einer Gefahr für Anwohner und umliegendes Gebiet werden können. Die Wechselwirkung aus externen Einwirkungen und gesundheitlichem Zustand kann dazu führen, dass eine Baumfällung notwendig wird, wenn die Bruch- und Standsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann.

Es ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig definiert, was einen Gefahrenbaum im Detail ausmacht. Sicher ist jedoch, dass ein Baum, dessen Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann, eine unmittelbare Gefahr für Dritte darstellt. Daher ist festzuhalten, dass in einem solchen Fall entsprechende Massnahmen zum Schutz des Umfeldes ergriffen werden müssen.

Wie wir bei unsereren Gefahrenbaumfällungen vorgehen

In solchen Fällen bieten wir eine fachgerechte Gefahrenbaumfällung an. Unabhängig vom Standort des Gefahrenbaumes können unsere fachkundigen Mitarbeiter die Gefahrenbaumfällung schnell und sicher für Sie durchführen, ohne dass im umliegenden Gebiet Schaden entsteht.

Nicht immer muss direkt eine Gefahrenbaumfällung durchgeführt werden. In manchen Fällen kann es ausreichen nur vereinzelte beschädigte Äste zu entfernen, um die Sicherheit wiederherzustellen und gleichzeitig den Baum durch einen Rückschnitt zu retten. Daher muss der Baum im Vorfeld begutachtet werden.

Wenn diese Optionen unzureichend sind, wird die Gefahrenbaumfällung unvermeidbar. Es gibt eine Vielzahl von Gründen einen Baum als Gefahrenbaum einzustufen. Die häufigste externe Ursache sind Sturmschäden. Diese können vom partiellen Stammbruch bis hin zur vollständigen Entwurzelung reichen. Gleichmassen können Krankheiten wie Pilze Fäulnis verursachen und den Baum somit standunsicher machen. Nicht zuletzt kann auch der Wuchs oder das Alter ein Grund für eine Gefahrenbaumfällung sein.

Grundsätzlich gilt es bei jeder Baumfällung die gesetzlichen Richtlinien einzuhalten und ggf. die notwendige Genehmigung für eine Fällung einzuholen. Dies gilt natürlich auch bei Gefahrenbaumfällungen. Selbst für besonders geschützte Arten kann, sogar während der Brut- und Setzzeit, eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden, sofern der Baum als Gefahrenbaum bestätigt wurde.

Generell empfiehlt es sich bei Gefahrenbaumfällungen daher für die eigene Sicherheit, die Beurteilung des Baumzustandes und die eventuelle Fällung nach Einholung der notwendigen Genehmigungen durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen.

Welche die richtige Fälltechnik für Ihre Gefahrenbaumfällung ist, ist neben den individuellen Eigenschaften des Baumes auch mit den Standortbedingungen verknüpft.

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